Waffenrecht im Kreuzfeuer

Kreis Herford. Winnenden ist nicht vergessen, die Bilder

vom Massaker in Norwegen noch ganz frisch. Und wieder wird der Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Genauso schnell wie diese Rufe aufkommen, verebben sie nach Ansicht des Kreisverbandes der Linken allerdings auch wieder. In einer Pressemitteilung kritisierte Fraktionsvorsitzender Thomas Besler einen "zu laschen Umgang im Kreis Herford".

Nach Informationen der Kreistagsfraktion sind allein im Kreis Herford mehr als 15.000 Schusswaffen registriert. Über die Menge an Munition, die im Umlauf ist, gebe es überhaupt keine Daten. In der Regel genüge es, wenn Waffenbesitzer schriftlich einen Nachweis über die Aufbewahrung ihrer Waffen vorlegen, heißt es in der Mitteilung. Damit aber würden Kontrollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt, kritisiert Besler. "Wir meinen, dass diese Vorgehensweise dem Gefahrenpotenzial nicht gerecht wird." Öffentliche Gelder sollten der Kontrollverschärfung statt dem Unterhalt von Schießsportanlagen dienen, so die Linke.

Einen "zu laschen Umgang" mit Waffen - Kontrollen weist Joachim Thater-Klas entschieden zurück. "Wir nehmen das Thema sehr ernst; und das nicht erst seit dem furchtbaren Vorfall von Winnenden", sagt der Pressesprecher der Kreispolizeibehörde. Der Amoklauf eines 17-Jährigen an der Albertville-Realschule im März 2009 hat der Bundesgesetzgeber zum Anlass genommen, das Waffengesetz strenger zu regeln. Unter anderem wurde die Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition verschärft. Die Zahl der Waffenbesitzer hat sich dadurch im Kreis Herford verringert. Bewahrten 2009 noch 3.774 Menschen (legal) ihre Waffen in den eigenen vier Wänden auf, taten dies ein Jahr später noch 3.406 Menschen - "nicht zuletzt eine erfreuliche Folge der Amnestie für Besitzer illegaler Waffen", hebt Thater-Klas den Erfolg der vor zwei Jahren gestarteten Aktion seiner Behörde zur freiwilligen Waffenrückgabe hervor und ist angenehm überrascht über die Rückgabe einer stattlichen Menge von Waffen und Munition.

Zudem kontrollieren zwei Beamte der Polizei die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen. "Seither muss jede Person, die eine Waffe neu erwirbt oder bereits besitzt, der Polizei nachweisen, dass Gewehre, Pistolen sowie Munition sicher in einem geeigneten Waffenschrank, Tresor oder in einer Waffenkammer verwahrt werden", sagt Thater-Klas im Gespräch mit der NW. Viele Besitzer hätten daraufhin ihre Gewehre bei der Polizei abgegeben, weil die notwendigen Waffenschränke ihnen zu teuer gewesen seien, so der Polizeisprecher.

Etwa 80 Prozent aller Waffenbesitzer im Kreis Herford haben bereits Besuch von den beiden Beamten bekommen. Die übrigen Waffenbesitzer würden sukzessive abgearbeitet, so Thater-Klas. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften können mit einer Geldbuße geahndet werden. Wird festgestellt, dass ein Unbefugter sich die Waffe aneignen kann, ist sogar ein Strafverfahren die Folge.