Sozialleistungen nicht kürzen

Die Linken begründen ihren Antrag mit einem aktuellen Urteil des Sozialgerichtes Gotha. Hier wurde der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV-System für verfassungswidrig erklärt. Die Klage werde nun an das Bundesverfassungsgericht geleitet.
Die Richter in Gotha bezweifelten, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 des Grundgesetzes
festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen
Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar seien, heißt es in dem von den Fraktionsvorsitzenden Fabian Stoffel und Andreas Höltke unterzeichneten Antrag. Ihre Begründung: »Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes gefährdet sei.« Mit diesem Urteil, so die Partei weiter, werde die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Die Linken gehen davon aus, dass Sanktionierte schon jetzt mit Verweis auf das Gothaer Urteil ein
Widerspruchsverfahren anstreben können. Und sie meinen weiter, dass Betroffene nicht immer über das Verfahren voll informiert seien und sie vielleicht nicht immer einen Rechtsbeistand haben. In jedem Fall sei für die Betroffenen von Interesse, dass ihnen nicht auch noch das Existenzminimum gekürzt werde. Im Raum stehe auch, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen worden sei und noch werde. Die Linke rät daher, nicht auf jeden Widerspruchsfall zu warten: »Vielmehr sollten die Mitarbeiter im Jobcenter nach kommunalem Ermessen handeln und nicht sanktionieren.« Da klar sei, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen worden sei, wäre es unverantwortlich, so die Politiker, mit der bisherigen Praxis fortzufahren.


Die Sitzung des Kreistages beginnt am Freitag, 23. Oktober, um 15 Uhr im Kreishaus.