Gedenken an Höpker-Aschoff ist fragwürdig

KV Herford

Die Partei DIE LINKE ist verwundert, dass sie im Zusammenhang mit möglichen Übergriffen auf die Gedenkveranstaltung der FDP zu Ehren Herrn Höpker-Aschoffs in Verbindung gebracht wird.

Bereits früher wurde sie im Zusammenhang mit einem möglichen Anschlag auf das FDP-Parteibüro erwähnt.

Ganz im Gegenteil musste vor nicht langer Zeit das Parteibüro der Herforder LINKEN nach einem Bombenanschlag auf das Oberhausener Linken-Büro unter Polizeischutz gestellt werden, weil man offenbar im Innenministerium weitere Anschläge befürchtete. „Selbstverständlich gehen wir nicht davon aus, dass die heimische FDP etwas damit zu tun hat und kommen auch nicht auf die Idee, sie im Zusammenhang mit solchen Vorkommnissen regelmäßig zu erwähnen, in der Hoffnung, dass ein zweifelhaftes Bild in der Öffentlichkeit hängen bleibt ", erklärt Jan Lieberum, Sprecher der Partei DIE LINKE im Kreis Herford. Und weiter: "Wir haben in der Tat keinerlei Hinweise auf geplante Aktionen gegen die FDP-Veranstaltung. Wir würden es begrüßen, wenn Herr Paul konkretere Angaben machen würden. So drängt sich der Eindruck auf, dass hier mit nebulösen Vorwürfen Stimmung gegen die linke Szene insgesamt gemacht werden soll."

Zu hinterfragen, wem die Herforder FDP hier gedenken möchte ist außerdem sehr angebracht.
Obwohl Herr Höpker-Aschoff wahrscheinlich nie Mitglied der NSDAP war, hat er doch mit Beginn des Zweiten Weltkriegs darauf gedrängt für, das Nazi-Regime tätig sein zu dürfen.

„Es ist beinahe unerträglich, in dieser Zeit nicht auf irgendeine Weise dem Staat dienen zu können“, wird er zitiert.

Als Chefjurist war er während des „Dritten Reichs“ für die „Germanisierung“ Polens verantwortlich.

Unter seiner Leitung war seine Behörde zuständig für die Beschlagnahme, Verwaltung und Verteilung von eingezogenem Vermögen polnischer Staatsbürger und osteuropäischer Juden.

Damit war er als Chefjurist unmittelbar in die nationalsozialistische Vernichtungs- und Vertreibungspolitik in den osteuropäischen besetzen Gebieten einbezogen und an deren juristischer Legitimierung beteiligt. Erst als er auch verpflichtet wurde Kircheneigentum zu beschlagnahmen bekam er Gewissensbisse. Bei der Beschlagnahme jüdischen Eigentums hatte er diese offenbar nicht.