Anfrage an den Kreistag Herford: Massentierhaltung (k)ein Thema für den Klimaschutz?!

Andreas Schmidt

So ist zum Beispiel das durch Tiere ausgestoßene Methan ein wesentlich größerer "Klimakiller" als CO2. Außerdem führen präventive Antibiotika-Kuren zur Belastung von tierischen Produkten und fördern die Verbreitung resistenter Keime.

Daher hat die Linksfraktion im Bezug auf den Klimaschutz folgende Anfrage zur Massentierhaltung im Kreis Herford an die Verwaltung gestellt und ein Gespräch mit den zuständigen Amtsleitern geführt. Im negativen Sinne bemerkenswert ist die Tatsache, dass es keinerlei Auflagen zum Emissionsausstoß gibt. Ebenso wenig werden existierende Auflagen im Bereich der veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben auf Grund von Personalknappheit überwacht.


Die Antwort des Kreises Herford, vertreten durch Landrat Christian Manz:


 

19.06.2015

Anfrage bezüglich Massentierhaltung im Kreis Herford vom 27.04.2015

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter Bezug auf das klärende Gespräch am 13.05.2015 beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

 

Wie viele Massentierhaltungsbetriebe gibt es im Kreis Herford?

 

Eine Legaldefinition zu dem Begriff Massentierhaltung gibt es in den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht. Hilfsweise können die Betriebsgrößen der Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchwHaltHygV) herangezogen werden.

Im Kreis Herford sind 242 schweinehaltende Betriebe bekannt.

 

Hiernach wird zwischen

1.    Mast- oder Aufzuchtbetrieben, die mehr als 20 und bis zu 700 Mast-

oder Aufzuchtplätze haben

(Kreis Herford: 104 Betriebe),

2.    Mast- oder Aufzuchtbetrieben, die mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze haben

(Kreis Herford: 34 Betriebe),

3.    Zuchtbetrieben, in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von

mehr als12 Wochen gehalten werden, die mehr als drei und bis zu 150 Sauenplätze haben

(Kreis Herford: 29 Betriebe)

4.    Zuchtbetrieben, in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als 12 Wochen gehalten werden, die mehr als 150 Sauenplätze haben

(Kreis Herford: 14 Betriebe),

unterschieden.

 

Eine weitere (hilfsweise) Möglichkeit den Begriff Massentierhaltung einzugrenzen bietet die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG). Danach sind berufs-/gewerbsmäßige Tierhalter gem. §§58a und 58b AMG verpflichtet, Daten über ihre Tierhaltung und den Antibiotikaeinsatz halbjährlich an die zuständige Behörde (Veterinäramt) zu übermitteln.

 

Danach sind meldepflichtig

 

Tierart/Nutzungsart

Anzahl der Betriebe

Mastputen

1

Mastkälber bis 8 Monate

14

Mastrinder ab 8 Monate

20

Mastferkel bis 30 kg

36

Mastschweine ab 30 kg

79

Gesamt

150

 

Im Kreis Herford gibt es 10 (größere) Tierhaltungsbetriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sind.

Welche Auflagen bezüglich des Tierschutzes müssen erfüllt werden?

Da eine Legaldefinition zu dem Begriff „Massentierhaltung“ nicht vorliegt, wird auf die als Anlage beigefügte Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) verwiesen. In der Verordnung werden die Mindestanforderungen an das Halten von Kälbern, Legehennen, Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren normiert. Für die in der Verordnung nicht aufgeführten Tierarten liegen vielfach Leitlinien und Gutachten vor.

 

Welche Auflagen bzgl. des Umweltschutzes müssen erfüllt werden?

Bei der Genehmigung von Tierhaltungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist neben den bau-, landschafts- und wasserrechtlichen Vorschriften insbesondere die Geruchsimmissions-schutz-Richtlinie zu beachten, die allerdings „nur“ den Nachbarn vor unzumutbaren Geruchsbeeinträchtigungen schützen soll. Gesetzliche Vorgaben zum Schutz des Klimas im engeren Sinne - wie von Ihnen in dem Gespräch am 13.05.2015 ausgeführt - existieren in diesem Zusammenhang nicht.

 

In welcher Form und in welchem Umfang wird die Einhaltung dieser Auflagenkontrolliert?

Die untere Immissionsschutzbehörde führt nach einem Überwachungsplan in einem dreijährigen Rhythmus sogenannte „medienübergreifende Umweltinspektionen“ (wiederkehrende  Prüfungen) der o.g. 10 Tierhaltungen durch.

Die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben schreiben vor, dass die Kommunen die kontrollpflichtigen Betriebe regelmäßig, risikoorientiert und angemessen kontrollieren. In 2014 wurde eine Organisationsuntersuchung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung durch ein externes Unternehmen durchgeführt. Ich verweise insofern auf die Antwort auf  eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung des Kreisausschusses am 05.02.2014. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass aufgrund von Personalengpässen derzeit im Veterinärbereich neben den Anlasskontrollen (Kontrollen nach Beschwerdeeingang oder Nachkontrollen) sog. Plankontrollen (regelmäßige Kontrollen von Betrieben ohne Beschwerdeeingang) nicht durchgeführt werden können. Viele Betriebe wurden daher gar nicht oder nur im Abstand von Jahrzehnten kontrolliert.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Christian Manz