Kommunaler Rettungschirm Corona - Antrag im Kreistag Herford

Fabian Stoffel

Herford, den 26. April 2020


Antrag „Ergänzender kommunaler Rettungsschirm zur Bekämpfung der Folgen der
Corona-Pandemie“


Sehr geehrter Herr Landrat,


die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Herford stellt folgenden Antrag an den Kreistag bzw. an den

Kreisausschuss, über den im Rahmen der nächsten Sitzungen zu beschließen ist.

 

Antrag :
1. Alle (noch bestehenden) Sanktionen, Rückforderungen und Aufrechnungen (dies gilt auch für
Kautionen) von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz,
Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag u.ä. sind bis auf weiteres auszusetzen (im Sinne einer Stundung), um
die finanzielle Lage der Leistungsberechtigten zu entspannen.

2. Alle nicht als angemessenen geltenden Kosten der Unterkunft (KdU), die derzeit über den Regelsatz
finanziert werden müssen, werden ab sofort für die Dauer der Sondersituation übernommen.
Bei in dieser Zeit erforderlichen Umzügen von Leistungsbeziehenden werden ebenfalls die jetzt
geltenden Angemessenheitsgrenzen sehr großzügig gehandhabt.

3. Angesichts der häufig sehr beengten Wohnverhältnisse besteht in der Zeit dieser Pandemie die
Gefahr einer höheren Zahl physischer und psychischer (auch sexueller) Gewalttaten insbesondere gegen
Kinder und Frauen. Hierfür müssten Vorkehrungen getroffen werden, um bei Bedarf zum Beispiel in den
derzeit nicht genutzten Hotels zusätzliche Kapazitäten mit entsprechender sozialer Begleitung von
bestehenden (und zuständigen) Beratungsstellen zur Verfügung zu stellen.

5. Der Kreis Herford und das Jobcenter sollten alle Möglichkeiten prüfen, ob pauschal Darlehen an
Leistungsberechtige wegen der besonderen Härtesituation auf Grund der Covid-19-Pandemie gewährt
werden können, die dann wenn nötig, z.B. gemäß § 44 SGB II erlassen werden (könnten). Eine solche
Härtesituation ist durch die Pandemie mit ihren Folgen gegeben. Auch sollte die großzügige Anwendung
des § 21, Abs. 6 SGB II (Mehrbedarfe) wegen dieser Sondersituation genutzt werden können. Im SGB XII
könnten z.B. die Möglichkeiten des § 27a, Abs. 4 genutzt werden (abweichende Regelsatzfestsetzung).
Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien wegen des
Wegfalls der kontinuierlichen Essensversorgung der jungen Menschen in Kitas, OGSen und Schulen.

6. Der Kreis Herford sollte wohlwollend prüfen, ob die Teilhabeleistungen des Bildungs- und TeilhabePakets, das derzeit nicht genutzt werden kann, den Leistungsberechtigten bis auf weiteres einfach
unbürokratisch ausgezahlt werden können, damit diese es für die aktuellen Bedarfe nutzen können.

Begründung:
Für sehr viele Menschen, die bereits schon länger in prekären Verhältnissen bzw. in Armut
leben müssen, die auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz,
Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag u.ä. angewiesen sind, greifen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen von
Bund und Land zur Unterstützung von Wirtschaft, Beschäftigten und Selbstständigen nicht oder nur
kaum.
Dies fällt umso mehr ins Gewicht, da die Covid-19-Pandemie nicht nur zu teils erheblichen
Preissteigerungen in Geschäften geführt hat, sondern eine ganze Reihe von Einkünften in Bargeld (u.a.
Flaschensammeln) oder auch als Sachleistungen (z.B. Essen in Kita, OGS und Schulen, Tafel, …) teilweise
oder ganz weggefallen sind. Zudem führen die notwendigen Einschränkungen auf Grund der Covid-19-
Pandemie zu weiteren Belastungen, z.B. auf Grund der oft beengten Wohnverhältnisse oder des
Wegfalls oder der Schließung von Angeboten der Teilhabe aller Art. Einige Risikogruppen, wie z.B.
Obdachlose und Geflüchtete sind von den Folgen dieser Pandemie deshalb besonders und mehrfach
betroffen.

Mit diesem Antrag macht sich die Linksfraktion Forderungen eines breiten Bündnisses aus Kirchen,
Sozialverbänden und anderen gesellschaftlichen Institutionen in der Stadt Bonn zu eigen.

 Fabian Stoffel

Kreissprecher DIE LINKE. Herford

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Kreistag Herford

Radewigerstraße 10

32052 Herford

 

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