Antrag der Linksfraktion zum Kreishaushalt 2022/23

Fabian Stoffel
Kreistag Herford

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,


die Fraktion DIE LINKE beantragt, begleitend zum Beschluss über die Haushaltssatzung des Kreises Herford für die
Jahre 2022 und 2023, folgende Punkte zu beschließen.


Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Herford wird mit Blick auf die Empfehlungen im Rahmen der
Wohnraumbedarfsanalyse eine neue Wohnungsbaugenossenschaft unter Einbeziehung interessierter
Kommunen gründen.


2. Der Kreis Herford wird Konzepte einer Leerstandsabgabe insbesondere auf leerstehenden
Wohnraum prüfen, ggf. weiterentwickeln und den Kommunen im Kreis zur Anwendung
empfehlen.


3. Der Kreis Herford bekennt sich nachdrücklich zu seiner Aufgabe der Sicherstellung der
Gesundheitsversorgung. Privatisierungen in der Krankenhauslandschaft werden abgelehnt.
Der Kreis Herford setzt sich für die auskömmliche Finanzierung und Personalausstattung aller
Krankenhäuser im Kreisgebiet ein.


4. Am 10.6.21 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Damit wurde in § 79
Abs.3 SGB VIII aufgenommen, das der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner
Gesamtverordnung verpflichtet ist, zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten
Personalausstattung ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen. DIE LINKE sieht
insbesondere im Bereich ASD einen erhöhten Bedarf. Mit dem Verfahren der
Personalbemessung ist ein externes Institut zu beauftragen.

5. Im Rahmen der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes wird der Kreis Herford
Maßnahmen zur Erhöhung der Rückholungsquote von säumigen Unterhaltspflichtigen
(Altfälle) entwickeln und umsetzen.


6. Zur Deckung der Versorgung im Bereich Kita wird der Kreis ggf. eigene Flächen für
Baumaßnahmen zur Verfügung stellen.


7. Das Beratungsangebot Regionale Schulberatung (RSB) ist nur mit 4,7 Stellen besetzt. Der
Bedarf liegt jedoch bei 7,4 Stellen. Der Stellenaufwuchs muss über den Haushaltsplan
gesichert werden.


8. Der Kreis Herford wird angezeigte Mehrbedarfe von Trägern der verschiedenen Formen der
Sozialberatung wohlwollend prüfen.


9. Der Kreis Herford wird die Umsetzung von angeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
zur Durchsetzung der Belange des Naturschutzes bei Baumaßnahmen in Folge von
Ausnahmegenehmigungen konsequenter kontrollieren. Die Kommunen im Kreis werden
dazu aufgefordert, bei regulären Genehmigungen ebenso zu verfahren.


10. Der Kreis Herford appelliert an Bundes- und Landesregierung im Rahmen einer
Kommunalfinanzreform die auskömmliche Finanzierung der kommunalen Ebene
sicherzustellen. Dazu sind insbesondere an die kommunale Ebene übertragene Aufgaben
entsprechend gegen zu finanzieren, ein kommunaler Altschuldenfonds einzurichten und die
Vermögenssteuer als Ländersteuer wieder zu erheben.

Begründung:
Über die im vorliegenden Doppelhaushalt vorgesehenen Investitionen und Maßnahmen hinaus gibt es weitere
notwendige Aspekte, die zur Sicherstellung der Versorgung und Teilhabe aller Menschen im Kreis Herford zu
berücksichtigen sind.
Auch im Kreis Herford besteht in allen Kommunen Handlungsbedarf hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums. Dies
bestätigt die vorliegende Bedarfsanalyse. Die Gründung einer öffentlichen Wohnungsbaugenossenschaft
ermöglicht es, den nötigen bezahlbaren Wohnraum statt lukratives Luxusbauen zu realisieren. Auch
Leerstandsabgaben können dazu beitragen, Wohnraum wieder verfügbar zu machen. Es darf sich nicht lohnen,
wenn internationale Fondsgesellschaften wertvolle Immobilien in der Bilanz ausweisen und gleichzeitig durch
fehlende Mieteinnahmen Steuervorteile erzielen.
Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig eine gute öffentliche Gesundheitsversorgung ist. Die
angemessene Ausstattung unserer Krankenhäuser muss eine Selbstverständlichkeit sein. Privatisierungen in der
Krankenhauslandschaft führen zu schlechterer Versorgung der Menschen und zu Ausbeutung der Beschäftigten.
Kinder und Jugendliche sind besonders schützenswerte Mitglieder der Gesellschaft. Die angemessene
Ausstattung der Behörden, die in diesem Bereich tätig sind muss objektiv sichergestellt werden. Dies hilft ganz
konkret dabei, Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen und in ihrer Entwicklung zu
unterstützen. Ebenso darf nichts unversucht bleiben, um den steigenden Bedarf an Betreuungsangeboten zu
decken.
Viele Beratungs- und Unterstützungsangebote der Sozialhilfe werden vom Kreis an andere Träger ausgelagert. An
den Menschen, die am meisten auf die Unterstützung und Solidarität durch die Gemeinschaft angewiesen sind
darf nicht gespart werden. Wenn diese Träger Mehrbedarfe anzeigen sollten diese auch gewährt werden.
Klima- und Umweltschutz darf nicht nur auf dem Papier statt finden. Angeordnete Maßnahmen müssen auch
kontrolliert und die Umsetzung sichergestellt werden. Die Bedeutung des Klimawandels darf auch in diesen
Bereichen nicht unterschätzt werden.
Nach wie vor bewegen sich die kommunalen Haushalte regelmäßig in einem Feld, in dem notwendige
Investitionen und Angebote mit dem Blick auf den Schrecken der Haushaltssicherung und Verschuldung
verschleppt, nicht angegangen oder gar gestrichen werden. Dabei bleibt klar: Nur Reiche können sich einen
schwachen Staat und ein schwaches Gemeinwesen leisten. Alle anderen Menschen sind auf eine gute und
zuverlässige öffentliche Daseinsvorsorge angewiesen. Diese findet insbesondere auf der kommunalen Ebene
statt. Daher müssen Bund und Länder dafür sorgen, dass übertragene Aufgaben auch ausreichend
gegenfinanziert werden. Dazu ist es geboten, dass extremer Reichtum umverteilt wird und allen Menschen
zugute kommt. Auch Kommunalpolitiker:innen dürfen diese Notwendigkeiten nicht ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen


Fabian Stoffel
(Fraktionsvorsitzender)


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