Anfrage an die Verwaltung der Stadt Herford

KV HerfordRat Herford

An den
Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses
Herrn Werner Seeger
Herrn Dr. Böhm
Hansestadt Herford Dez. II



Bau- und Umweltausschusssitzung am 5.12.2019 Top A 15


Sehr geehrter Herr Seeger, Sehr geehrter Herr Dr. Böhm,
bei der Nachbereitung der Sitzung des BuU in unserer Fraktion DIE LINKE haben sich
Fragen zur Behandlung Top A15 in der Sitzung vom 5.12.2019 ergeben.


In der Vorlage BA/72/2019 zur Fällung von 3 Linden am Wilhelmsplatz, wird
ausgeführt:
„Nach § 4 Abs. 2 c und e der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Gebiet der
Hansestadt Herford vom 06.07.2001 fallen Fällungen städtischer Bäume, welche zur
Gestaltung, Pflege und Sicherung von öffentlichen Grünflächen sowie
Straßenbegleitgrünflächen dienen, sowie zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für
Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen
ausgehen nicht unter die verbotenen Handlungen der Baumschutzsatzung.“
Da von den betreffenden 3 Linden nicht akut eine Gefahr ausgeht, schließlich ist das
Gutachten auch schon von September des Jahres, müsste unseres Erachtens hier
eine Bewertung nach § 6 Abs. 1 c erfolgen.
„Ausnahmen von den Verboten des § 4 sind zu erteilen wenn, ... c) von dem
geschützten Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, die
nicht gegenwärtig sind (§ 4 Abs. 2), ausgehen und die Gefahren nicht auf andere
Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können,“
unter § 6 Abs. 4 heißt es in der Baumschutzsatzung weiter:
„Stehen geschützte Bäume im Eigentum der Stadt Herford, ist ein Ausnahme- oder
Befreiungsantrag von der Verwaltung in Form einer Vorlage an den Rat zu stellen. Der
Rat entscheidet über den Antrag.“
Nach unserer Auffassung hätte demnach der Rat, oder ersatzweise der BuU über die
Vorlage entscheiden müssen, statt sie nur zur Kenntnis zu nehmen. Gleiches gilt für
die Vorlagen BA 86/2017 und BA88/2018.

Wir bitten um Klärung des Sachverhaltes, insbesondere im Hinblick auf zukünftige
Vorgehensweise. Gegebenenfalls muss hier die Formulierung der Baumschutzsatzung
konkreter gefasst werden.


Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Wolff
Sachkundiger Bürger im Bau- und Umweltausschuss
Fraktion DIE LINKE

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