Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE prüft Der Rat der Hansestadt Herford die Möglichkeit einer Leerstandabgabe für nicht vermietete Immobilien

Herford, 17.11.2016

Tagesordnungspunkt: Einstieg in eine Leerstandabgabe für Immobilien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kähler

 die Fraktion DIE LINKE beantragt, den oben genannten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und stellt dazu folgenden Antrag:

Der Rat der Hansestadt Herford beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit einer Leerstandabgabe für nicht vermietete Immobilien mittels in Frage kommender Rechtsgrundlagen zu prüfen.

 Begründung: In Herford  gibt es seit Jahren, z.B. in der innerstädtischen Einkaufszone, zu viel Leerstand von Immobilien.

 Vermieter haben die Möglichkeit Leerstand über Verlustzuschreibung steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus erhöhen auch leerstehende Immobilien die Buch- und Beleihungswerte.

Daher ist es oft rentabler, Mietobjekte leer stehen zu lassen, anstatt (zu einem angemessenen und dementsprechend günstigen Preis) zu vermieten. Erläuternd sei hier angemerkt: Steuerabschreibungen beziehen sich auf zu erwartende Einnahmen bzw. Mieten und sind entsprechend geringer bei niedriger angesetzten Mietpreisen; Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Verlustzuschreibungen) können steuerlich geltend gemacht werden; und Buchwerte (Immobilienbestände) gehen in die Aktiva der Bilanzrechnung ein. 

 An diesem Punkt setzt die Leerstandabgabe an. Findet ein Vermieter nach einer zeitlich festzulegenden Frist keinen neuen Mieter bzw. ist kein Mieter in der Lage, die Miete in der geforderten Höhe zu zahlen, dann hat der Vermieter eine Leerstandabgabe zu entrichten.

 Die Fraktion  DIE LINKE  ist für die Einführung einer Leerstandabgabe in zwei Schritten:

1.       Leerstandabgabe für gewerbliche Objekte, z.B. in der Herforder Innenstadt

2.       Leerstandabgabe für nicht vermieteten Wohnraum

 Über die Ausgestaltung und Höhe der Abgabe ist zu beraten, z.B. ob sie progressiv gestaffelt werden soll.  Das Ziel einer Leerstandabgabe ist, Leerstände zu reduzieren und durch bezahlbare, realistische Mieten beispielsweise eine Belebung des Einzelhandels und des Erscheinungsbild der Einkaufszone zu erreichen.

Die notwendige Diskussion über politische Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen eines zu entwickelnden Leerstandmanagements respektive einer Abgabe auf Leerstand nimmt auf Basis einer rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung Fahrt auf und ergänzt so auch die baulichen Bemühungen zur Belebung und Erneuerung der Herforder Innenstadt.

 Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Hüffner (Fraktionsvorsitzender)

Inez Déjà (Ratsfrau)

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