DIE LINKE Kreisverband Herford unterstützt die Forderung der Bauern zur Abschaffung der Hofabgabeklausel*

Inez Déjà

Klein - Bauern werden weniger und können der Bundesregierung den Buckel runterrutschen

Im August dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel im landwirtschaftlichen Rentenrecht für verfassungswidrig. Es muss eben nicht erst der Hof ab- oder aufgegeben werden, wenn der Bezug der Altersrente der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) beginnen soll. Doch noch warten die Betroffenen auf die entsprechende Gesetzesänderung durch den Bundestag, bevor sie tatsächlich pünktlich mit ihrer Rente rechnen können. Eine Podiumsdiskussion des "Arbeitskreises für die Abschaffung der Hofabgabeklausel" am letzten Donnerstag in Herford brachte dieses Versäumnis erneut und unter großem Beifall auf den Punkt. Vertreter der Parteien, die an der Podiumsdiskussion teilnahmen, forderten die Umsetzung des Urteilsspruchs in geltendes Recht, um rentenberechtigten Landwirten den Weg in den Ruhestand zu erleichtern. Schließlich sind von denen jahrzehntelang Beiträge in die SVLFG-Kassel eingezahlt worden. Allein die Vertreterinnen der CDU, B. Winkelmann MdL, und der SPD, U. Schulte MdB, meinten, die Untätigkeit der Regierungsfraktionen von CDU und SPD verteidigen zu müssen und baten um Geduld. "Sorgfalt" ginge hier vor "Schnelligkeit". Kleinbauern sind eben keine Großbanken ... nein, das sagten sie nicht.

Andreas Bergmann vom "Team Tackmann", der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Kirsten Tackmann, stellte sich klar auf die Seite der Landwirte: "Man hätte längst eine Nachfolgeregelung treffen können. Bei der jetzigen Regelung werden die Kleinsten über den Tisch gezogen." Bergmann hatte sich vor der Veranstaltung eingehend beim ausgebildeten Melker (und Rechtsanwalt) Gregor Gysi informiert und rückversichert. Eine regelmäßige Rentenzahlung fehlt natürlich den ausscheidenden Kleinbauern am dringendsten. Nun also müssen sie weiter auf die ihnen zustehende Rente warten, wenn sie ihren Hof noch am Bein haben und im schlimmsten Fall sogar das Sozialamt um Darlehen zur Überbrückung bitten. Vom Deutschen Bauernverband können sie keine Unterstützung erwarten, denn der ist noch immer für die Hofabgabeklausel und sagt dies auch seinen Mitgliedern nach wie vor ganz offen auf seiner Homepage.

Der Arbeitskreis zur Abschaffung der Hofabgabeklausel kämpft schon seit Jahren gegen diese nicht mehr zeitgemäße Regelung, die zum Höfesterben beiträgt.

Dahinter verbergen sich dramatische Einzelschicksale. Die Regierungsparteien haben die Forderungen der Landwirte über einen langen Zeitraum nicht anerkannt. Nun zwingt sie das Urteil des BvfG zum Handeln. Allerdings braucht die CDU/SPD Regierung jetzt, nach eigenen Aussagen, noch Zeit um die neuen Regelungen zu erarbeiten.

Es wäre schön gewesen, wenn sie sich vormals schon mit diesem Thema befasst hätte so Inez Déjà, die Fraktionsvorsitzende der Partei DIE LINKE im Rat der Stadt Herford, die auch an der Veranstaltung teilnahm.

*Als Hofabgabeklausel wird eine Regelung in der Alterssicherung der Landwirte bezeichnet, wonach ein Anspruch auf eine Altersrente nur besteht, wenn der Anspruchsberechtigte seinen landwirtschaftlichen Betrieb abgibt.

Die Hofabgabeklausel wurde 1957 zusammen mit der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Mit ihr wurde bei ihrer Einführung ursprünglich das agrarpolitische Ziel verfolgt, die frühzeitige Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an junge Landwirte zu fördern und so einer Überalterung entgegenzuwirken sowie langfristig eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft führt die Hofabgabeklausel aber zunehmend zu einem Verschwinden kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe zugunsten von Großbetrieben.

Am 23. Mai 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel teilweise für verfassungswidrig, weil diese keine Härtefallregelung für Fälle vorsieht, in denen der Lebensunterhalt des Landwirts durch die Folgen dieser Klausel nicht mehr gesichert ist, etwa weil er keinen Nachfolger für seinen Hof findet oder der Hof nur zu einem derart niedrigen Kaufpreis bzw. Pachtzins abgegeben werden könnte, dass die Einnahmen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte auch beide Regelungen zum Anspruch auf Altersrente für Ehegatten eines Landwirts - jeweils vor und nach der am 1. Januar 2016 erfolgten Gesetzesänderung - für verfassungswidrig. Nach der alten Regelung war der Rentenanspruch des Ehegatten eines Landwirts davon abhängig, dass dieser seinen Hof aufgibt, was gegen den Schutz der Ehe und Familie aus Art. 6 GG verstieß. Die neue Regelung ließ diese Voraussetzungen entfallen und ermöglichte es Landwirten so, ihren Hof an den Ehegatten abzugeben, was, wenn dieser von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte befreit ist, faktisch zu einem völligen Wegfall der Hofabgabeklausel führe. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung alleinstehender Landwirte. * Quelle: wikipedia

Deine Nachricht an die Ratsfraktion